Sorry Leute - das mit dem Gesetz und Tier hat sich zwischenzeitlich geändert.
Tiere werden in vielen Gesetzenteilen zwar immer noch als Sache bezeichnet. Aber im Tierschutzgesetz werden sie ausdrücklich als Mitgeschöpfe bezeichnet und das Tierschutzgesetz ist schon seit 2002 im Grundgesetz verankert.
Darin heißt es im §1 "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."
Wichtig ist der Punkt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Ein Kammerjäger oder Schlächter hat einen vernünftigen Grund. Entweder eben der Schutz des Menschen (Parasiten, Schädlinge, Krankheitsübertragung, unmittelbare Gefahr durch ein gefährliches Tier usw.) oder eben seine Ernährung. Und auch zum Thema schlachten gibt es was unter §4.
Es gibt auch in diesem Gesetz durchaus Stellen, die man überarbeiten sollte. Bspw. §5 Absatz 3, wo es Ausnahmen gibt, bei denen eine Betäubung von Tieren nicht nötig ist.
Immerhin sieht das Gesetz in §17 eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren vor für denjenigen, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm Leid und Schmerz zufügt.
Dieses Gesetz bezieht sich aber auch nur auf Wirbeltiere.
Problem ist nur darin zu sehen, dass dieses Gesetz zwar besteht, aber seine vollen Möglichkeiten so ziemlich nie ausgeschöpft werden. Ich habe zumindest bisher noch nicht gehört, dass in Deuschland jemand wegen Tierquälerei eine Gefängnisstrafe bekam.
http://www.gesetze-im-internet.de/tiers ... 70972.html
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standard ... chutz.html
@Carolyn
es stimmt, dass man im Gefängnis höchst selten zu einem besseren Menschen wird.
Wenn man aber davon ausgeht, dass die Mehrheit der Menschen, die ihren Frust gerne mal an schwächeren Lebewesen auslassen und sich für Tiere entscheiden, weil sie meinen, da interessiert es keinen, dann kann man schon erwarten, dass die tatsächliche Erteilung von Gefängnisstrafen durchaus abschreckend wirken kann.
Vorausgesetzt, diese Strafe wird oft genug erteilt.
Es wird Tierquälerei sicher nicht weit genug eindämmen, wie es wünschenswert wäre. Aber ich denke, dass doch eine gewisse abschreckende Wirkung erreicht werden kann. Langfristig ist es so vielleicht möglich, ein Umdenken in den Köpfen der Menschen zu erreichen.