Baumfällung trotz Gehölzsatzung

Soll ich die beiden Fichten fällen und der Buche somit Platz verschaffen ?

Umfrage endete am Mo Sep 17, 2012 17:04

ja
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50%
nein
1
50%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 2

Zahnfee
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Baumfällung trotz Gehölzsatzung

Beitrag von Zahnfee » Fr Sep 07, 2012 17:04

Hallo Forum,

ich habe einen sehr kleinen Garten (ca. 95m2) in meinem Reihenmittelhaus in Kleinmachnow.
In diesem kleinen Garten sind jedoch drei sehr grosse Bäume mit ca. 15-20m Höhe.
Es handelt sich um eine wunderschöne Buche und zwei Fichten.
Die Fichten sind jedoch blöderweise direkt in die Buche eingewachsen, da der Stammabstand beider Fichten nur ca. 20-30cm von dem Buchenstamm beträgt.
2012-08-19_Fichteneinwuchs-in-Buche_.jpg
Fichteneinwuchs-in-Buche
2012-08-19_Fichteneinwuchs-in-Buche_.jpg (36.17 KiB) 16798 mal betrachtet
Ebenfalls gibt es blöderweise in Kleinmachnow eine Gehölzsatzung die der Baumfällung der Fichten entgegensteht. Nach der Brandenburgischen Baumsatzung wäre die Baumfällung beider Fichten möglich. Die Gehölzsatzung der Gemeinde ist jedoch vorrangig. :mauer:

Auch wenn ich für die Erhaltung von Bäumen grundsätzlich positiv einstehe, bin ich der Ansicht das zum Einen für meinen kleinen Garten ein Baum (Buche) dieser Größe ausreichend ist, zum Anderen sehe ich die Buche stark beeinträchtigt durch die eingewachsenen Fichten. Auch das Wachstum der Buche ist bereits etwas unnatürlich durch diese Bedrängungen vom Fuss- bis zum Kronenbereich (s. Bild in der Anlage).

Kann mir jemand Tipps geben wie ich gegenüber der Gemeinde zur Fällung der Fichten argumentieren kann ? :thumbsup:
Wer ist der Ansicht ich sollte die Fichten - und somit diesen nicht gerade schön anzusehenden Wuchs der drei Bäume und insbesondere dem der schönen Buche - nicht fällen ? -> mit der Bitte um Begründung und Abstimmung.

Ich bin kein Baumfachmann und der Ansicht, ich sollte der Gemeinde gegenüber sachlich und nicht nur gefühlsmäßig argumentieren.
Hat bereits jemand Erfahrung mit einem solch kniffligen Genehmigungsverfahren ?
Ich freue mich über alle Hinweise und danke euch bereits jetzt dafür.

LG die Zahnfee :nod:

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Yggdrasil
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Re: Baumfällung trotz Gehölzsatzung

Beitrag von Yggdrasil » Fr Sep 07, 2012 21:04

Mehr Platz bekommst du durch die Fällung ja auch nicht. Also warum denn überhaupt?

Und, woran machst du überhaupt aus, dass die Buche etwas unnatürlich wächst? So ganz genau kann man das nicht erkennen.
Selbst Unfähige können zu allem fähig sein.

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Zahnfee
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Re: Baumfällung trotz Gehölzsatzung

Beitrag von Zahnfee » Sa Sep 08, 2012 10:48

Danke Yggdrasil für Deine Antwort,
Yggdrasil hat geschrieben:Mehr Platz bekommst du durch die Fällung ja auch nicht. Also warum denn überhaupt?
Es handelt sich hier um zwei Fichten die eine, die auf dem Bild sichtbar ist steht direkt vor der Buche und hinter der Buche steht nochmal eine etwas kleinere. Da mein Garten so klein ist, macht das nach meinen Gefühl eine Menge aus. Rein subjektiv finde ich auch die Buche wesentlich schöner als die Fichten. Ich selbst würde nicht gern so beengt werden (und die Fichten beengen ja nicht nur die Buche sondern sich auch untereinander - Abstand der Fichten-Stämme max. 60cm).
Yggdrasil hat geschrieben:Und, woran machst du überhaupt aus, dass die Buche etwas unnatürlich wächst? So ganz genau kann man das nicht erkennen.
Die Äste der Buche wachsen nur seitlich raus. Die Fichten blockieren die Entwicklung einer normalen Baumkrone der Buche.

Wie Du liest kann ich eher subjektiv als fachlich argumentieren.
Natürlich respektiere ich jede Meinung, aber vielleicht kannst Du daher die Situation nochmal als Baumfachmann etwas fachlich begründen.
Dafür danke ich Dir bereits im Voraus.

LG die Zahnfee

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Re: Baumfällung trotz Gehölzsatzung

Beitrag von Carolyn » Sa Sep 08, 2012 10:55

Ich tendiere da in Yggdrasils Richtung. Dir gefällt dieser Mischmasch nicht sonderlich, weil es nicht "ordentlich" ist, das verstehe ich schon. Aber natürlich ist das Ganze definitiv, denn auch in natürlichen Mischwäldern stehen Bäume ja nicht immer in "ordentlichem" Abstand, nur wenn der Mensch dafür sorgt. Im Gegenteil ist es im natürlcihen Wald oft so, dass es ganze Gruppen von Bäumen gibt, die viel zu dicht stehen. Dann setzt/setzen sich nur der/die stärkste(n) durch und der Rest stirbt ab oder verkümmert. Soweit ich das auf dem Foto erkennen kann geht es den Bäumen aber gut, auch wenn sie nicht frei und unbehindert wachsen können.
Es kommt noch dazu, dass die Buche die Stütze durch die Fichten jetzt gewohnt ist. Wenn Du ihr diese nimmst könnte es passieren, dass ein kräftiger Sturm den Buchenstamm bricht, da er der Gewalt des Windes alleine nicht stand halten kann. Wenn in Wäldern durch Schädlingsfraß o.ä. eine größere Lichtung oder gar eine Schneise entsteht, dann kommt es zu genau solchen Folgen. Deswegen ist es ja auch so problematisch, wenn für den Straßenbau kräftige Windbäume gefällt werden und die schwächeren, ehemals geschützt stehenden Bäume plötzlich am Rand stehen.
Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (Winston Churchill)

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Re: Baumfällung trotz Gehölzsatzung

Beitrag von Zahnfee » Sa Sep 08, 2012 12:44

Danke Carolyn für Deine Argumente
Carolyn hat geschrieben:(...) auch in natürlichen Mischwäldern stehen Bäume ja nicht immer in "ordentlichem" Abstand (...)
Ist es in der Forstwirtschaft nicht auch üblich so dicht stehende Bäume auszulichten, es wird glaube ich Bedränger genannt ?
Glaub mir bitte, hätte ich einen Mischwald würde ich meine Frage nicht stellen. Es handelt sich aber um einen sehr kleinen Garten )-:
Hinweis: Kronendach ca. 15m im Radius, Garten ca. 15 mal 7 m !!!
Carolyn hat geschrieben:(...) die Buche die Stütze durch die Fichten jetzt gewohnt ist (...)
Dies ist tatsächlich ein gutes Argument welches ich bedenken und prüfen werde ... vielen Dank

Natürlich würde ich mich auch über Argumente für die Baumfällung freuen aber Gedanken sind frei, daher nochmals vielen Dank.

LG die Zahnfee

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Re: Baumfällung trotz Gehölzsatzung

Beitrag von Yggdrasil » Sa Sep 08, 2012 20:58

Ich und Baumfachmann. Wie kommst du auf diese Idee?

Ich denke nur (auch subjektiv) da ist etwas zusammen/-/gewachsen, das jetzt einfach zusammen gehört.
Entfernst du nun einen Teil könnte das dem anderen schlecht bekommen.
Insofern muss ich Carolyn recht geben.

Wenn es unbedingt sein muss, warum dann nicht alle 3 Bäume fällen, wenn doch der eine keinen Normalwuchs haben soll?
Außerdem kannst du ja immer bei der Gemeinde nachfragen, ob du eine Sondergenehmigung für die Fällung bekommst.
Dann wirst du aber sicher als Auflage bekommen ein paar neue kleine Bäume zu pflanzen.
Ob dir damit gedient ist, ist sicher eine andere Frage.
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Re: Baumfällung trotz Gehölzsatzung

Beitrag von Zahnfee » So Sep 09, 2012 11:26

Hallo Yggdrasil

ich habe im Moment noch so wenig Ahnung von Bäumen, dass ich stets davon ausgehe, dass jeder andere als ich ein Baumfachmann sein muss. Also nichts für ungut ... ich wollte Dir keine Expertise unterstellen.

Denkst Du die Buchenkrone könnte sich künftig wieder etwas normal (nach allen Seiten) entwickeln wenn die bedrängenden Fichten fallen ?
Oder ist der jetzige Astwuchs der Buche nicht mehr änderbar, ein rundes Kronendach auch in Zukunft ausgeschlossen ?

Zu Carolyns und Deinen nachvollziehbaren Bedenken, der Buche zwei liebgewonnene Nachbarn zu nehmen, werde ich mich am Montag nochmal mit einem Gutachter verständigen. Ich werde seine Hinweise berichten.

Eingebettet in eine Landschaft mit vielen märkischen Kiefern ist "meine" Buche einer der wenigen Laubbäume.
Im Gegensatz zu den "gemeinen" Fichten sehe ich die Buche auf jeden Fall als schützenswert und möchte diese auf gar keinen Fall fällen lassen.

Natürlich gehe ich von einer ordnungsgemäßen Fällgenehmigung und Ausgleichszahlung für Neupflanzungen aus.
Hier werde ich jedoch versuchen auf Gemeindeland die Ersatzpflanzungen und Begleitpflege genehmigt zu bekommen.
Mein Hauptanliegen mit diesem Thread ist, in das Genehmigungsverfahren sachliche und fachlich untersetzte Argumente einzubringen. :thumbsup:
Selbstverständlich ist hierbei das Pro und Contra abzuwägen. Und hierbei sind alle bisherigen und künftigen Kommentare hilfreich.

Dafür vielen Dank erstmal
LG die Zahnfee

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Re: Baumfällung trotz Gehölzsatzung

Beitrag von Carolyn » So Sep 09, 2012 12:08

Zahnfee hat geschrieben:Ist es in der Forstwirtschaft nicht auch üblich so dicht stehende Bäume auszulichten, ...
Ja, das meinte ich mit "nur wenn der Mensch dafür sorgt". Das ist alles andere als natürlich sondern ziemlich künstlich und auf Holzertrag ausgerichtet. In dem Begriff "Fortwirtschaft" steckt nicht umsonst das Wort "wirtschaft(en)". :wink:

Zahnfee, ich verstehe gut, dass Dich die Fichten in Deinem kleinen Garten stören. Ginge mir vermutlich nicht anders. Da Du aber gezielt nach Argumenten gegenüber der Gemeinde fragst, nehme ich sozusagen deren Position ein und bereite Dich so darauf vor, womit Du an Gegenargumenten rechnen musst. Aus Sicht der Gemeinde und dem Sinn hinter der Verordnung, dass keine Bäume gefällt werden dürfen, fallen mir nämlich keine Gründe ein, die für eine Fällung sprechen. Wenn die Gemeinde nicht "Gnade vor Recht" ergehen läßt, hast Du kaum eine Chance, fürchte ich.

Zum Wuchs: Die Buche wird nach der Fällung der Fichten vermutlich ziemlich zerrupft aussehen und die Lücken - wenn überhaupt - nur nach vielen, vielen Jahren, evtl. Jahrzehnten füllen. Eine Form, als hätte sie von klein auf unbedrängt wachsen können, wird sie jedoch niemals (!) bekommen! Sie wächst ja nicht nur auf den jetzt plötzlich frei gewordenen Seiten sondern auch an allen anderen weiter. Auch wenn sie an den lichten Stellen vermutlich stärker wächst, aufholen wird sie nie. Eine sehr guter, gezielter Schnitt könnte helfen, die von Dir gewünschte Form zu bekommen, aber das ist nur eine Vermutung von mir. Wie Buchen auf Schnitt reagieren weiß ich nicht. Auch danach kannst Du aber den Gutachter fragen, vielleicht weiß er etwas darüber.

Ein Argument könnte sein, wenn die Bäume Deinem Garten das Licht nehmen. Auf welcher Seite des Gartens stehen denn die Bäume, sprich in welcher Himmelsrichtung? Hast Du durch die Bäume eine starke Verschattung?
Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (Winston Churchill)

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Re: Baumfällung trotz Gehölzsatzung

Beitrag von Zahnfee » So Sep 09, 2012 14:21

Danke Carolyn

den Standpunkt der Gemeinde einzunehmen finde ich gut.
Natürlich möchte ich die konträre Diskussion und dafür sind unbedingt beide Standpunkte hilfreich.

Folgende Argumente fallen mir derzeit für die Fällung ein:
1. Der Nadelfall verhindert jegliches Wachstum im Garten
2. Der Aufenthalt unterhalb des Nadelkronenbereichs ist für Menschen sehr unangenehm, die Gartennutzung wird für Personen somit erheblich eingeschränkt
3. Die Anlegung eines Gemüsebeets, einer Gartenplanung, von Biotopen werden räumlich stark eingeschränkt
4. Die mächtigen Fichten vor den grossen Fensterfronten beengen erheblich, gefühlt wie "eine Wand aus Fichten" vor den Fenstern
5. Die Raumbelichtung der Gebäude-Nordseite wird durch die Fichten zusätzlich erheblich vermindert
6. Durch die schnellwüchsigen Fichten werden die Wohnräume künftig weiterhin stark zunehmend verdunkelt, eine spätere Fällung der Fichten wird hierbei immer schwieriger und teurer
7. Der Wuchs der Fichten ist rasant und dramatisch schneller als der der rd. 120 jährigen Buche. Die schnellwüchsigen Fichten überwachsen die höherwertige Buche erheblich und hemmen deren Wachstum zunehmend
8. Die Fichten führen zu einer starken Austrocknung des Luftklimas und des Gartens und mindern den subjektiven Wohlfühlfaktor

Ich muss diese Argumente noch ein bisschen sortieren und möchte neben diesen "Pro Lebensraum für Menschen Argumenten" auch noch fachliche Argumente wie z.B. "wir stärken die heimische Buche auch gegen schnellwüchsige Fichten" ergänzen.
Also sieh es nur als ersten Ansatz von mir.
Würde mich freuen, wenn Du in der Position des Gemeindevertreters meine Argumente argumentativ "bescheiden" könntest.

Vielen Dank und
"ich sehe einem positiven Bescheid mit Freude entgegen" :wink:
LG die Zahnfee

fiddler
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Re: Baumfällung trotz Gehölzsatzung

Beitrag von fiddler » Mi Sep 12, 2012 00:01

Ich würde das mal einen Gartenbauer ansehen lassen, der von Bäumen was versteht. Ich habe bei mir eine große Buche fällen lassen müssen, weil sie einen Pilz hatte und die Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet war. Jetzt ist bei einem Ahorn, der bisher von der Buche beschattet war, auf der Sonnenseite fast seine gesammte Rinde am Stamm aufgeplatzt und hängt in Streifen herunter. Die Spechte interessieren sich seitdem sehr für den Ahorn, was zweigt, dass hier Insekten eingedrungen sind. Noch sieht der Ahorn aber ansonsten gesund aus. Ein Baumfachmann sagte mir, dass der Ahorn schlicht so was wie Sonnenbrand hat.
Für die Fällgenehmigung der großen Buche habe ich einen Vertreter der Naturschutzbehörde zur Besichtigung gebeten. Die Genehmigung war übrigens die einzige Amtshandlung, an die ich mich erinnern kann, die nicht mit Kosten verbunden war...
Eine Auflage für Neupflanzung gab es natürlich, aber das wollte ich ja sowieso machen.

Ich denke mir, dass Du die Genehmigung bekommst. Du solltest Dich aber eben dazu beraten lassen, was Du zum Schutz der Buche tun solltest.
Ich finde den Sinn der Baumschutzsatzung durchaus ehrenwert. Allerdings führt sie nach meiner Beobachtung dazu, dass in Neubaugebieten niemand mehr große Bäume pflanzt, weil jeder weiß, dass er diese nie mehr fällen darf, wenn sie ihm doch zu groß geworden sind. Also wird nur solch Mickerzeug gepflanzt. Alles hat eben immer zwei Seiten...

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Re: Baumfällung trotz Gehölzsatzung

Beitrag von Zahnfee » Mi Sep 12, 2012 19:27

Hallo Fiddler

danke für Deine positive Einschätzung zur Fällgenehmigung - kann ich brauchen.

Ich habe wie bereits am Wochende angekündigt mich mit einschlägigen Fachleuten beraten.
Einer tätig im GaLa-Bau und einer Lehrer an einer Berufsschule für GaLa-Bau.
Beide haben mir bestätigt, dass aufgrund gartenpflegerischer Lehrmeinung und insbesondere aufgrund meiner Verkehrssicherungspflicht die beiden Fichten fallen müssten.
Dies bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass eine Fällung auch tatsächlich genehmigt wird.

Ich möchte nichts mutmaßen, aber die Genehmigung könnte auch subjektiven Einschätzungen, persönlichen Sympathiewerten und möglicherweise auch der Tagesform einzelner Entscheidungsträger obliegen. Daher werde ich mich vor einer Anfrage beim Amt sehr gut vorbereiten.

Mein Abstimmungspaket möchte ich bisher wie folgt schnüren:
1. Unterlagen der Genehmigung wie z.B. Lageplan, Begründung, Ausgleichspflanzungen /-zahlungen zusammenstellen
2. GaLa-Planung meines Gartens mit Neupflanzungen, Biotopen usw. ausarbeiten
3. Ausgleichspflanzungen Hecke Hainbuche (linke und rechte Nachbargrenze), extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung
4. Berechnung der Ausgleichszahlungen, Werte der bestehenden Fichten

Vielleicht kann mir ja noch jemand hilfreiche Tipps für mein Abstimmungspaket geben.
Würde mich sehr freuen und vielen Dank vorab
LG die Zahnfee

Mia
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Re: Baumfällung trotz Gehölzsatzung

Beitrag von Mia » Do Sep 13, 2012 02:51

Hallo Zahnfee, :smile:

ich kenne das so nicht wirklich. Ich stehe etwas staunend vor Deinem Problem. Ich weiß, dass die Kommunen und Kreise solche Baumfällordnungen verhängen -- aber wer hält sich daran?
Ich weiß zum Beispiel, dass die uralte Bauzeder?/Blautanne? im Garten meiner Mutter vor einigen Jahren NICHT gefällt hätte werden dürfen. Sie ließ einfach ein Unternehmen kommen, das machte dem Baum den Garaus. Als dabei alle Nachbarn zusammenliefen und riefen: "Ja, hast du denn dafür überhaupt eine Genehmigung?", brüllte meine alte Mutter über den Zaun zurück: " Natürlich! Ich lasse doch keinen Baum fällen ohne Genehmigung!"
Und das war's dann. Es kam auch nichts hinterher. Natürlich hatte sie KEINE Genehmigung.
In Ihren Worten würde ich sagen: "Wer viel rührt, kann auch viel Schwierigkeiten bekommen."
Prüf mal, ob das Fällen der Fichten in Deinem hinteren Garten überhaupt jemandem aufällt.
Nehm Kontakt zu einer Baumfällfirma auf, besprich Dich mit der. Die werden Dir mit Sicherheit gute Hinweise geben auf was Du achten musst. Oder auch, was Du nicht beachten solltest. :wink:

Ich meine, ich habe kein wirklich gutes Gefühl dabei, Dir eine unlautere Sache schmackhaft zu machen. Ich bin der Meinung, wenn Kommunen und Kreise solche Dinge verhängen, sollte man sich auch daran halten und im Einvernehmen den Rechtsweg gehen. Aber, wenn es niemandem auffällt? Man muss ja nicht riesig laut schreien: "Hier bin ich! Ich will jetzt zwei Fichten fällen!" Kannst Dich ja auch mal ganz allgemein erkundigen. Vorsicht schadet nichts.

Und die Kommunen halten sich ja auch nicht daran. Wo ein Baum stört, wird der abgeholzt, egal was in ihrer Satzung steht. Darauf kannst Du Dich nur leider nicht berufen.

Lieben Gruß,
Mia
Ich möchte so ein guter Mensch werden, wie meine Hunde von mir glauben, dass ich es bin.

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