Baumfällung trotz Gehölzsatzung

Soll ich die beiden Fichten fällen und der Buche somit Platz verschaffen ?

Umfrage endete am Mo Sep 17, 2012 17:04

ja
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50%
nein
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Insgesamt abgegebene Stimmen: 2

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Carolyn
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Re: Baumfällung trotz Gehölzsatzung

Beitrag von Carolyn » Do Sep 13, 2012 08:20

Hier in der Gemeinde wurden bereits in 2012 mehrere Strafen von der unteren Naturschutzbehörde für gerodete Hecken u.ä. verhängt. Wo kein Kläger, da kein Richter, klar, aber ICH würde nicht wissentlich gegen geltendes Recht verstoßen (und btw. mich auch nicht mit Geld freizukaufen versuchen)!
Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (Winston Churchill)

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Re: Baumfällung trotz Gehölzsatzung

Beitrag von Mia » Do Sep 13, 2012 22:54

Hallo Carolyn, hallo Zahnfee, :smile:

ich würde es auch nicht machen, wenn ich wüsste, dass die Ordnungshüter meiner Gemeinde scharf hinter jedem Baumfrevler her wären. Aber wenn so eine Fichte hinten im Garten steht, wo sie eh niemand sieht, fällt es zumindest HIER nicht auf, wenn die plötzlich einen Kopf kürzer ist. Kann ja auch ein Wintersturm gewesen sein. :roll:

Jetzt habe ich mir aber mal die Gehölzschutzsatzung von Kleinmachnow durchgelesen. Ein bisschen denke ich: die spinnen, die Kleinmachnower! Haben jede Menge uralten Baumbestand vor Ort und schützen jetzt schon Fichten ab einem Stammumfang von 40 cm! Bedeutet, der Stamm hat einen Durchmesser von rund 15 cm!

Dazu gibt die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz in einer Pressemiteilung aus 2011 u.a. folgendes bekannt:
In dem Normenkontrollverfahren hat der Senat weiter ausgeführt, da die erhebliche Neubautätigkeit in Kleinmachnow den teilweise überalterten Gehölzbestand gefährde, seien sowohl die Anordnung eines flächendeckenden Gehölzschutzes für nahezu den gesamten Innenbereich als auch der Schutz von Bäumen bereits ab einem Stammumfang von 40 cm gerechtfertigt.
(Hier der gesamte Text: http://www.berlin.de/sen/justiz/gericht ... 31155.html)
Für mich heisst das im Klartext: Die alten, großen Bäume werden wegen 'öffentlicher Interessen' = Neubausiedlungen' abgeholzt. Eine entsprechende Überalterung lässt sich ja leicht feststellen. Es müssen nur die richtigen Leute zusammenkommen.
Die "öffentlichen Interessen" kommen gleichzeitig in der Gehölzschutzsatzung von Kleinmachnow vor, und zwar unter § 5, Ausnahmen/Befreiungen, Absatz 3:
Eine Ausnahmegenehmigung von den Verboten des § 3 ist zu erteilen, wenn

3. die Beseitigung des geschützten Gehölzes, aus überwiegendem, auf andere Art und Weise nicht zu verwirklichendem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist,
...

Okay, und dafür dürfen dann Bürger größere Weihnachtsbäume nicht mehr absägen. Klar, wenn da großflächig Altholz vernichtet wird, muss man darauf achten, dass ansonsten der kleinste andere Baum stehenbleibt! In vielen anderen Kommunen und Kreisen gilt zum Beispiel die Marke ab 80cm Stammdurchmesser als schützenswert. - Die haben das Kleinmachnower Problem nämlich nicht.

Das hilft Dir aber jetzt auch nichts, Zahnfee. Ich würde mich an Deiner Stelle auf § 5 , Absatz 1 berufen.
Hier der zitierte Gesetzestext zu Ausnahmen:
§ 5
Ausnahmen , Befreiungen
(1) Eine Ausnahmegenehmigung von den Verboten des § 3 ist zu erteilen, wenn

1. eine nach sonstigen öffentlich rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung des Grundstücks sonst nicht, oder unter unzumutbaren Beschränkungen verwirklicht werden kann,

2. das geschützte Gehölz derartig krank ist, dass seine Erhaltung dem Eigentümer auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses mit zumutbarem Aufwand nicht mehr möglich ist,

3. die Beseitigung des geschützten Gehölzes, aus überwiegendem, auf andere Art und Weise nicht zu verwirklichendem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist,

4. auf Grund von Vorschriften des öffentlichen Rechts geschützte Gehölze entfernt werden müssen.

(Hier der gesamte Text: http://www.kleinmachnow.de/pics/medien/ ... 007_07.pdf )

Also, § 5, Absatz eins.
Ich würde der Verwaltung gar nichts anbieten, erstmal keinen schriftlichen Antrag stellen - damit legst Du Dich fest! - sondern dahingehen, und völlig doof tun. "Bitte können Sie mich beraten? Ich habe da so einen schönen Garten, ich würde so gerne etwas Gemüse zur Selbstversorung anbauen --- leider habe ich überall Schatten! Schauen Sie, in meinem Winzgarten wachsen ja drei riesige Bäume! Ich kann noch nicht mal hübsche Vogelschutzhecken pflanzen, weil die zuviel Schatten werfen! Was soll ich nur tun? "
Und dann sollen DIE erstmal was sagen. Das wäre meine Empfehlung. - Und nun bin ich gespannt, wie die Sache ausgeht.

Lieben Gruß,
Mia
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Re: Baumfällung trotz Gehölzsatzung

Beitrag von Zahnfee » Di Sep 18, 2012 20:57

Danke Mia

auch Deinen Tipp (bzw. den Deiner Mutter) "Natürlich! Ich lasse doch keinen Baum fällen ohne Genehmigung!" habe ich mit Freude gelesen ... vielen Dank.
Ich werde mich dran halten ;-)

Auch wenn ich für jeden Tipp dankbar bin, kommen bisher die fachlichen Argumente leider etwas kurz.
Wie kann ich den aufgrund der geringen Baumabstände und dem Einwuchs fachlich argumentieren ?

Die Fichten haben im unteren (nicht belichteten Bereich) auf jeden Fall nur noch Äste ohne Nadeln.
Die Buche ist zwar wesentlich widerstandsfähiger als die Fichten, aber im Einwuchsbereich nimmt sie m.E. erheblichen Schaden. Auch das Blattbild ist in diesem Bereich farblich anders (gelber) und sieht nicht ganz gesund aus. :!:

Die Kronen der beiden Fichten liegen jeweils innerhalb des Kronenbereichs der Buche. Ist dies fachlich nach baum- oder gartenpflegerischen Aspekten akzeptabel ? :mauer:

Muss so eine Fichte nach rd. 80 Jahren aufgrund meiner Verkehrssicherungspflicht nicht soundso mal gefällt werden, gibt es hierzu rechtliche oder fachliche Vorgaben/Empfehlungen/Regelwerke ? :???:

Mir geht es nicht nur um das Gartenbild und die Nutzungseinschränkung meines "mikro-" kleinen Gartens, sondern ganz wahrhaft auch um die Zukunft der Buche und das recht klägliche dahin Darben der weitestgehend ast- und nadelfreien Fichten. :doh:

Ich würde mich freuen, wenn mich eine Baumfachfrau oder ein Baumfachmann erhört und mir noch ein paar fachliche Argumente an die Hand gibt.
Vielleicht kennt ihr ja auch jemanden den ihr auf diesen Blog aufmerksam machen könnt - würde mich sehr freuen.
Vielen Dank erstmal für die vielen Tipps und Anregungen und antwortet bitte weiterhin zahlreich.

Vielen Dank und LG die Zahnfee

Mia
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Re: Baumfällung trotz Gehölzsatzung

Beitrag von Mia » Mi Sep 19, 2012 03:04

Liebe Zahnfee, :smile:

ich fürchte, da wird Dir auch kein Baumfachmann mit sachlichen Argumenten weiterhelfen können. Jedenfalls mit keinen, die die Kommune beeindrucken, weil die ihre Satzung so aufgestellt hat, dass im Grunde KEIN Baum gefällt werden darf, es sei denn, es ist ein Obstbaum, oder das Gehölz ist schwer krank, oder es dient dem öffentlichen Interesse, dass es wegkommt. Weil die Satzung - meines Erachtens - unsachlich ist, kannst Du da gar nicht sachlich argumentieren (und hoffen, damit auf Gegenliebe zu stoßen). Zudem können Fichten und Buchen einen weitaus längeren Zeitraum als 80 Jahre stehenbleiben, ohne dass man davon ausgehen muss, dass sie Schaden verursachen.
Es sei denn, das Umweltamt (oder Sonstwieamt) Deines Ortes bescheinigt Dir nach Prüfung, dass durch die Fichten eine Gefahr ausgeht.
Woher weißt Du eigentlich, dass die 80 Jahre alt sind? - Das Alter ist nicht unbedingt ein Kriterium, wohl aber, wenn sie vielleicht mit Krankheiten befallen wären? Das sind sie aber nicht zwangsläufig, wenn sie nur unten die Nadeln verlieren.
Wenn so eine Fichte unten wenig Sonne hat, sterben halt die unteren Äste ab.
Ich würde es wirklich so machen, wie von mir geschrieben: Fass Dir ein Herz, geh hin, und stell Dich gutwillig aber etwas dumm. Du weißt nicht was Du machen sollst, und Du brauchst Hilfe. Du möchtest einen feinen Garten anlegen, auch mit Gemüse und Blumenstauden, und das ist Dir unmöglich, weil Du da dieses dicke Gehölz aus Buche und Fichten hast!
Dein Wunsch deckt sich damit mit folgendem Gesetzestext, aber das musst Du nicht sofort sagen:
§ 5
Ausnahmen , Befreiungen
(1) Eine Ausnahmegenehmigung von den Verboten des § 3 ist zu erteilen, wenn

1. eine nach sonstigen öffentlich rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung des Grundstücks sonst nicht, oder unter unzumutbaren Beschränkungen verwirklicht werden kann, (...)

Denn Dein Wunsch ist eine nach öffentlich rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung des Grundstücks, die, sofern die Fichten stehenbleiben, nicht, oder unter unzumutbaren Bedinungen nur teilweise verwirklicht werden kann.
Das wäre mein Angelpunkt, mit dem ich argumentieren würde. Erstmal noch nicht, erstmal stell Deine Lage dar, und erstmal sollen die Vorschläge machen. Und wenn du merkst, dass sie sich nicht einlassen wollen, schiebe den Gesetzestext nach. Nach dem Motto: "Ich habe doch gelesen..."
Vorher mach deutlich, dass Du ja nur einen Garten haben möchtest, den Du auch weitergehend nutzen können willst! - Unter der Buche könnte man noch einen netten Sitzplatz machen, das geht aber nicht, wegen der Fichten! Außerdem versauern die Fichtennadeln Deinen Boden und somit Deine Gemüseerde! Wenn Du nur einen kleinen Salat oder Blumenkohl oder Möhren anbauen willst, musst Du jede Menge Kalk drauf kippen! Rosen und bunte Blumenstauden, die Du so sehr liebst, gehen ebenfalls nicht in dem sauren Boden! Mit der Buche könntest Du Dich ja noch gut anfreunden. Zwar wirft sie Schatten, zunehmend auch immer mehr, aber ihre Blätter spenden guten Humus für den Boden. Man weiß ja, dass der Laubmischwald den ertragsreichsten Humus liefert!
Die letzten Sätze habe ich mir nicht als Argument aus den Fingern gesogen, sie stimmen wirklich.
Nadeln von Fichten und Tannen versauern Gartenboden und du kannst dort eigentlich kein Gemüse mehr anbauen. Das ist aber Dein gutes Recht! Siehe § 5, Absatz 1!
Ich kopiere es hier nochmal rein, damit Du Dein Argument verinnerlichst:
§ 5
Ausnahmen , Befreiungen
(1) Eine Ausnahmegenehmigung von den Verboten des § 3 ist zu erteilen, wenn
1. eine nach sonstigen öffentlich rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung des Grundstücks sonst nicht, oder unter unzumutbaren Beschränkungen verwirklicht werden kann, (...)

Alles was ich zur Versauerung durch Nadeln geschrieben habe, oder Humus aus Laubmischwald, stimmt. Du kannst die Argumente so übernehmen. Mach das auch. Stell Dich erst etwas dumm und hilflos. Du möchtest einfach nur einen Gemüsegarten haben! Zur Selbstversorgung! Ggf. hübsche Staudenbeete. -- Und dann wird das sicherlich laufen!

Lieben Gruß,
Mia
Zuletzt geändert von Mia am Mi Sep 19, 2012 21:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Baumfällung trotz Gehölzsatzung

Beitrag von Zahnfee » Mi Sep 19, 2012 09:52

Vielen Dank Mia

nach meiner Einschätzung hast Du die besten Argumente geliefert.

1. Das Zugehen auf das Amt ohne "neunmalklug" bereits Argumente vorzugeben, sondern vielmehr das Amt auf die richtige Fährte führen. Habe ich in anderen Fällen auch bereits so praktiziert und hat stets gut geklappt. Es ist halt die fachliche Kompetenz der Sachbearbeiter herauszuktzeln. Oftmals haben diese dann auch die richtigen Ideen wie sowas umzusetzen ist. Vielen Dank nochmal für Dein "Mutmachen", dies ist für mich gefühlsmäßig der richtige Weg. =D>

2. Die übersauerung des Bodens durch Fichtennadeln, der gute Humus der Buchenblätter. der Kalk für Gemüse usw. Klasse, dass sind die Argumente die ich brauche. :tanz:

Ich bekomme langsam das Gefühl doch nicht nur gegen eine in meinem Fall recht "unsachliche" Gehölzsatzung anzurennen :mauer: und wünsche mir im Amt eine verständige Sachbearbeiterin, einen verständigen Sachbearbeiter.

Vielen Dank Mia

Ich wünsche mir weiterhin noch viele solch guter Vorschläge in diesem Forum zu erhalten und verbleibe mit
LG die Zahnfee

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Re: Baumfällung trotz Gehölzsatzung

Beitrag von Zahnfee » Mi Apr 30, 2014 10:24

Hallo Forum

eineinhalb Jahre später möchte ich euch abschliessend die Lösung mitteilen.

1. Baumgutachter bestellen
2. Gartenplanung durchführen
3. Baumfällgenehmigung beantragen
4. Abstimmung mit dem Gemeindeamt, insbesondere Ersatzpflanzung
5. Die Fichten sind weg :smile: -> siehe Foto

Ich glaube ihr stimmt zu, dass der Garten erheblich gewonnen hat oder ?
lg die zahnfee
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Re: Baumfällung trotz Gehölzsatzung

Beitrag von fiddler » Mi Apr 30, 2014 23:31

Schön, dass Du das Resultat hier schreibst, freut mich sehr.
Soweit man das auf dem Bild beurteilen kann, wirkt der Garten viel freundlicher. Es macht Lust, dort hineinzugehen.

Natürlich ist es immer schade, wenn man einen Baum fällen muß. Aber ein Garten ist ein gestaltetes Stück Land, insofern gehört auch das Fällen von Bäumen gelegentlich dazu.

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