Hamster in Mikrowelle - neun Wochen Gefängnis
Hamster in Mikrowelle - neun Wochen Gefängnis
Hallo zusammen,
weil ein 29jähriger Mann seinen Hamster in der Mikrowelle tötete, wurde er zu neun Wochen Gefängnis verurteilt und darf für fünf Jahre kein Haustier halten.
http://de.news.yahoo.com/2/20100922/twl ... 625d2.html
Man mag es belächeln, für zu viel oder zu wenig halten. Die Meinungen gehen sicher auseinander.
Ich von meinem Standpunkt finde das toll! Endlich wurde in Europa mal für solch ein "kleines Vergehen" eine Gefängnisstrafe erteilt!
weil ein 29jähriger Mann seinen Hamster in der Mikrowelle tötete, wurde er zu neun Wochen Gefängnis verurteilt und darf für fünf Jahre kein Haustier halten.
http://de.news.yahoo.com/2/20100922/twl ... 625d2.html
Man mag es belächeln, für zu viel oder zu wenig halten. Die Meinungen gehen sicher auseinander.
Ich von meinem Standpunkt finde das toll! Endlich wurde in Europa mal für solch ein "kleines Vergehen" eine Gefängnisstrafe erteilt!
Liebe Grüße
Liz
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- Carolyn
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Re: Hamster in Mikrowelle - neun Wochen Gefängnis
Ich frage mich, wie die Polizei dazu kam, den Müll des Mannes zu untersuchen...
Da war das Tier wohl der Blitzableiter für seine Aggressionen gegen die Freundin. Die Schuld daran hat sicher auch der Alkohol, der ja bekanntlich enthemmt. Dass er kein Haustier mehr halten darf, halte ich für gut, jedenfalls solange er sich weiterhin betrinkt. Das Gefängnis - wenn britische Gefängnisse so sind wie andere, dann lernt er dort höchstens noch mehr Rohheit.
Wie werden denn Tiere im britischen Recht behandelt? Bei uns sind es ja Sachen, da wäre so ein Urteil unmöglich.
Da war das Tier wohl der Blitzableiter für seine Aggressionen gegen die Freundin. Die Schuld daran hat sicher auch der Alkohol, der ja bekanntlich enthemmt. Dass er kein Haustier mehr halten darf, halte ich für gut, jedenfalls solange er sich weiterhin betrinkt. Das Gefängnis - wenn britische Gefängnisse so sind wie andere, dann lernt er dort höchstens noch mehr Rohheit.
Wie werden denn Tiere im britischen Recht behandelt? Bei uns sind es ja Sachen, da wäre so ein Urteil unmöglich.
Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (Winston Churchill)
Re: Hamster in Mikrowelle - neun Wochen Gefängnis
In den USA wurde doch, meines Wissens, einmal ein Mikrowellenhersteller verurteilt weil er in der Bedienungsanleitung nicht geschrieben hatte, dass man darin keine nassen Tiere trocknen darf.
Hatte natürlich so ein bescheuerter Ami probiert
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- Carolyn
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Re: Hamster in Mikrowelle - neun Wochen Gefängnis
Daran hat mich das auch sofort erinnert, Yggdrasil.
Der bescheuerte Ami war übrigens eine Frau. Da braucht man sich dann nicht mehr zu wundern, was alles für Quatsch in Bedienungsanleitungen steht...
Der bescheuerte Ami war übrigens eine Frau. Da braucht man sich dann nicht mehr zu wundern, was alles für Quatsch in Bedienungsanleitungen steht...
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- Cerifera
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Re: Hamster in Mikrowelle - neun Wochen Gefängnis
auch mein erster Gedanke *gg*
Im Grundgesetz stehen so viele Sachen aber nichts steht da von Tieren. Tja das geht auch gar nicht sonst wären Gärtner, Auto- und Motorradfahrer, Kammerjäger und jeder der schon mal ne Mücke erschlagen hat ja gleich hinter Gitter. Aber im Haustierrecht könnte man doch echt was machen.... na ja Deutschland eben ....
Im Grundgesetz stehen so viele Sachen aber nichts steht da von Tieren. Tja das geht auch gar nicht sonst wären Gärtner, Auto- und Motorradfahrer, Kammerjäger und jeder der schon mal ne Mücke erschlagen hat ja gleich hinter Gitter. Aber im Haustierrecht könnte man doch echt was machen.... na ja Deutschland eben ....
Re: Hamster in Mikrowelle - neun Wochen Gefängnis
Sorry Leute - das mit dem Gesetz und Tier hat sich zwischenzeitlich geändert.
Tiere werden in vielen Gesetzenteilen zwar immer noch als Sache bezeichnet. Aber im Tierschutzgesetz werden sie ausdrücklich als Mitgeschöpfe bezeichnet und das Tierschutzgesetz ist schon seit 2002 im Grundgesetz verankert.
Darin heißt es im §1 "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."
Wichtig ist der Punkt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Ein Kammerjäger oder Schlächter hat einen vernünftigen Grund. Entweder eben der Schutz des Menschen (Parasiten, Schädlinge, Krankheitsübertragung, unmittelbare Gefahr durch ein gefährliches Tier usw.) oder eben seine Ernährung. Und auch zum Thema schlachten gibt es was unter §4.
Es gibt auch in diesem Gesetz durchaus Stellen, die man überarbeiten sollte. Bspw. §5 Absatz 3, wo es Ausnahmen gibt, bei denen eine Betäubung von Tieren nicht nötig ist.
Immerhin sieht das Gesetz in §17 eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren vor für denjenigen, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm Leid und Schmerz zufügt.
Dieses Gesetz bezieht sich aber auch nur auf Wirbeltiere.
Problem ist nur darin zu sehen, dass dieses Gesetz zwar besteht, aber seine vollen Möglichkeiten so ziemlich nie ausgeschöpft werden. Ich habe zumindest bisher noch nicht gehört, dass in Deuschland jemand wegen Tierquälerei eine Gefängnisstrafe bekam.
http://www.gesetze-im-internet.de/tiers ... 70972.html
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standard ... chutz.html
@Carolyn
es stimmt, dass man im Gefängnis höchst selten zu einem besseren Menschen wird.
Wenn man aber davon ausgeht, dass die Mehrheit der Menschen, die ihren Frust gerne mal an schwächeren Lebewesen auslassen und sich für Tiere entscheiden, weil sie meinen, da interessiert es keinen, dann kann man schon erwarten, dass die tatsächliche Erteilung von Gefängnisstrafen durchaus abschreckend wirken kann.
Vorausgesetzt, diese Strafe wird oft genug erteilt.
Es wird Tierquälerei sicher nicht weit genug eindämmen, wie es wünschenswert wäre. Aber ich denke, dass doch eine gewisse abschreckende Wirkung erreicht werden kann. Langfristig ist es so vielleicht möglich, ein Umdenken in den Köpfen der Menschen zu erreichen.
Tiere werden in vielen Gesetzenteilen zwar immer noch als Sache bezeichnet. Aber im Tierschutzgesetz werden sie ausdrücklich als Mitgeschöpfe bezeichnet und das Tierschutzgesetz ist schon seit 2002 im Grundgesetz verankert.
Darin heißt es im §1 "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."
Wichtig ist der Punkt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Ein Kammerjäger oder Schlächter hat einen vernünftigen Grund. Entweder eben der Schutz des Menschen (Parasiten, Schädlinge, Krankheitsübertragung, unmittelbare Gefahr durch ein gefährliches Tier usw.) oder eben seine Ernährung. Und auch zum Thema schlachten gibt es was unter §4.
Es gibt auch in diesem Gesetz durchaus Stellen, die man überarbeiten sollte. Bspw. §5 Absatz 3, wo es Ausnahmen gibt, bei denen eine Betäubung von Tieren nicht nötig ist.
Immerhin sieht das Gesetz in §17 eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren vor für denjenigen, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm Leid und Schmerz zufügt.
Dieses Gesetz bezieht sich aber auch nur auf Wirbeltiere.
Problem ist nur darin zu sehen, dass dieses Gesetz zwar besteht, aber seine vollen Möglichkeiten so ziemlich nie ausgeschöpft werden. Ich habe zumindest bisher noch nicht gehört, dass in Deuschland jemand wegen Tierquälerei eine Gefängnisstrafe bekam.
http://www.gesetze-im-internet.de/tiers ... 70972.html
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standard ... chutz.html
@Carolyn
es stimmt, dass man im Gefängnis höchst selten zu einem besseren Menschen wird.
Wenn man aber davon ausgeht, dass die Mehrheit der Menschen, die ihren Frust gerne mal an schwächeren Lebewesen auslassen und sich für Tiere entscheiden, weil sie meinen, da interessiert es keinen, dann kann man schon erwarten, dass die tatsächliche Erteilung von Gefängnisstrafen durchaus abschreckend wirken kann.
Vorausgesetzt, diese Strafe wird oft genug erteilt.
Es wird Tierquälerei sicher nicht weit genug eindämmen, wie es wünschenswert wäre. Aber ich denke, dass doch eine gewisse abschreckende Wirkung erreicht werden kann. Langfristig ist es so vielleicht möglich, ein Umdenken in den Köpfen der Menschen zu erreichen.
Liebe Grüße
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Re: Hamster in Mikrowelle - neun Wochen Gefängnis
So knapp und lückenhaft der Artikel auch ist, es steht darin, dass der Mann sagte, es wäre sein bester Hamster bisher gewesen (oder so ähnlich, ich hab nicht nochmal nachgelesen). Das impliziert, dass er davon schon mehrere hatte und ich gehe nicht davon aus, dass er sie sich kaufte, um seinen Frust daran abzulassen. Wissen kann man es allerdings nicht, da die Löcher in dieser Geschichte leider groß wie ein Scheunentor sind.lizzard hat geschrieben:Wenn man aber davon ausgeht, dass die Mehrheit der Menschen, die ihren Frust gerne mal an schwächeren Lebewesen auslassen und sich für Tiere entscheiden, weil sie meinen, da interessiert es keinen, dann kann man schon erwarten, dass die tatsächliche Erteilung von Gefängnisstrafen durchaus abschreckend wirken kann.
Das Tierschutzgesetz ist in Deutschland ein ziemlich zahnloser Hund, der sich fast nur auf's Kläffen beschränkt. Letztendlich sind Tiere immer noch Sachen und werden als solche behandelt.
Statt neun Wochen Gefängnis hätte ich neun Wochen ehrenamtliche Arbeit in einem Tierheim oder Zoo besser gefunden.
Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (Winston Churchill)
Re: Hamster in Mikrowelle - neun Wochen Gefängnis
Solche Meldungen sind fast immer voller Lücken.Carolyn hat geschrieben:So knapp und lückenhaft der Artikel auch ist, es steht darin, dass der Mann sagte, es wäre sein bester Hamster bisher gewesen (oder so ähnlich, ich hab nicht nochmal nachgelesen). Das impliziert, dass er davon schon mehrere hatte und ich gehe nicht davon aus, dass er sie sich kaufte, um seinen Frust daran abzulassen. Wissen kann man es allerdings nicht, da die Löcher in dieser Geschichte leider groß wie ein Scheunentor sind.
Ich unterstelle dem Mann nun (ohne es besser zu wissen), dass das nur Gerede von ihm war. Mittlerweile weiß jeder, dass man vor Gericht möglichst glaubhaft Reue zeigen muss. Am besten noch mit bisschen Dramatik. Dann fällt die zu erwartende Strafe auch ganz sicher geringer aus.
Vor allem in einem Fall mit diesem "relativ kleinem" Ausmaß. Hätte er ähnliches mit einem Menschen angestellt, also verbrannt (nicht Mikro), dann würde Reue nicht viel bringen.
Natürlich kann es auch sein, dass er sein Hamster wirklich liebte und im Affekt handelte. Aber das kann keiner wissen, der den Mann nicht persönlich kennt.
Es gibt Choleriker und gewalttätige Menschen, die in ihrer Umwelt sonst als lieb und nett bekannt sind.
Ja - das ist leider wahr!Carolyn hat geschrieben:Das Tierschutzgesetz ist in Deutschland ein ziemlich zahnloser Hund, der sich fast nur auf's Kläffen beschränkt. Letztendlich sind Tiere immer noch Sachen und werden als solche behandelt.
Das Gesetz ist selber größtenteils gut. Aber es wird viel zu selten durchgesetzt. Das ist wirklich ein großes Problem!
Stimmt - das wäre vermutlich besser gewesen. Wobei ich hier dann aber auch ganz wichtig auf Kontrolle und psychische Beurteilung wert legen würde. Was, wenn der Kerl wirklich kein schlechtes Gewissen hat und bewusst das Tier so quälte?Carolyn hat geschrieben: Statt neun Wochen Gefängnis hätte ich neun Wochen ehrenamtliche Arbeit in einem Tierheim oder Zoo besser gefunden.
Das wäre ja, wie einen Pädophilen in einem Kindergarten oder Waisenheim Sozialstunden machen lassen!
Also wenn Sozialstunden für verurteilte Tierquäler, dann wirklich nur, wenn ihnen nicht bewusst war, was sie dem Tier antun und wenn sie entsprechend unter Aufsicht behalten werden!
Liebe Grüße
Liz
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